Die TU Dresden hat sich dazu verpflichtet, an der sozialen Förderung ihrer Mitglieder mitzuwirken und die besonderen Bedürfnisse von Mitarbeitenden sowie Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu berücksichtigen. So wird die gleichberechtigte Teilhabe gegenwärtig durch den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertrechtskonvention gestaltet. Diese Aktivitäten werden bekräftigt durch die Qualitätsziele der TU Dresden.
Konkrete Hilfsangebote finden Sie auf den Seiten der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Angeboten der TU Dresden auffallen, können Sie das Formular „Barriere melden“ verwenden.
Die Technische Universität Dresden ist bemüht, ihre Website tu-dresden.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website tu-dresden.de. Sie gilt nicht für Projekt-Websites und Seiten von einzelnen Professuren, die nicht im WebCMS der Universität angelegt sind.
Diese Erklärung wurde am 27.01.2020 erstellt und zuletzt am 04.06.2024 aktualisiert. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine am 25.11.2019 von der TU Dresden durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0.
Der Webauftritt der TU Dresden wurde vor dem 23.09.2018 veröffentlicht und entspricht noch nicht vollständig dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Wir arbeiten stetig an der Weiterentwicklung des Webauftrittes der TUD und versuchen dabei auch die Barrieren abzubauen.
Die Zugänglichkeit per Tastatur ist für die folgenden Elemente/Inhalte nicht in vollem Umfang gegeben:
Folgende Abschnitte/Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte eine Ausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen und somit nicht in den Anwendungsbereich des BfWebG fallen:
Der Webauftritt der TU Dresden verfügt über eine Vielzahl von Dokumenten, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht barrierefrei sind. Bei Fragen zu Dokumenten und diesbezüglichen Mängeln können Sie sich gerne an die Meldestelle wenden.
Die Verantwortung der redaktionellen Inhalte liegt bei den jeweiligen Einrichtungen und Personen, die die Inhalte dieser Seiten erstellt haben. Sie werden durch regelmäßige Qualitätskontrollen und Schulungen bei ihrer Arbeit unterstützt. Dennoch kann es zu Fehlern und Barrieren in der Umsetzung kommen. Sollten Ihnen diesbezüglich Mängel oder Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte auffallen, dann können Sie diese gern der Meldestelle melden.
Um die Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern, haben wir die folgenden zusätzlichen Inhalte realisiert:
Beide Seiten sind auffindbar über den Punkt „Barrierefreiheit“ im Kopfbereich unserer Webseite.
Für Newsletter, die mit dem zentralen Newslettertool der TU Dresden erstellt und versendet werden, gilt eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit für Newsletter.
Ebenso gilt eine gesonderte Barrierefreiheitserklärung für die Ideenplattform TUD Impuls.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie uns diese über das Formular „Barriere melden“ mitteilen und im zugänglichen Format anfordern. Alternativ können Sie sich direkt an die Meldestelle für Barrieren wenden.